FAQ

Ist eine Verordnung vom Arzt notwendig?

Ja! Bei der logopädischen Therapie handelt es sich um ein von den Krankenkassen anerkanntes Heilmittel, das nur nach vorheriger Verordnung durch einen Arzt erbracht werden darf. Die Verordnung bildet die Grundlage für die Abrechnung der Kosten mit Ihrer Krankenkasse.
Auch privat versicherte Patienten benötigen eine Verordnung.

Sind Leistungen ohne ärztliche Verordnung möglich?

Ohne ärztliche Verordnung können so genannte "IGeL" (Individuelle Gesundheitsleistungen) erbracht werden.
Diese umfassen Leistungen, deren Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden und von Ihnen privat gezahlt werden müssen. Dazu gehören z.B.

  • die Förderung bei Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
  • Stimmtraining für Lehrer/ Erzieher/ Berufssprecher
  • Training für Vorschulkinder im Hinblick auf den Erwerb des Lesens und Schreibens
  • Durchführung von Elternabenden in Kindergärten und Schulen zu Themen wie Sprachentwicklung, Lesen & Schreiben lernen, etc. (Inhalte nach individueller Absprache)
  • Information und Training von Erziehern und Lehrern, zum Beispiel zu Themen wie Sprachentwicklung, Auswirkungen von Hörverarbeitungsstörungen, (alternative) Strategien zum Lesen & Schreiben lernen, etc. (Inhalte nach individueller Absprache)

Sprechen Sie uns an! Gemeinsam stellen wir ein auf Ihre Interessen abgestimmtes Angebot zusammen.

Wer "darf" eine Verordnung für Logopädie ausstellen?

  • Hausarzt/ Allgemeinmediziner
  • Kinderarzt
  • Hals-Nasen-Ohrenarzt
  • Neurologe
  • Zahnarzt
  • Kieferorthopäde
  • weitere Spezialisten

Welche Kosten entstehen?

Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten zu 100%. Erwachsene zahlen pro Verordnung einen Eigenanteil von 10€ zuzüglich 10% des Verordnungswertes.
Befreiungsausweise Ihrer Krankenkasse gelten auch für den Eigenanteil der logopädischen Behandlung.

Privat versicherte Patienten erhalten vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung, in der die genauen Kosten der Behandlung verbindlich aufgelistet sind. Ob bzw. in welcher Höhe die Kosten von Ihrer Versicherung erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.

Benötige ich meine Versichertenkarte?

Die Vorlage Ihrer Versichertenkarte ist nicht notwendig.
Besitzen Sie jedoch einen Befreiungsausweis für Zuzahlungen, sollten Sie diesen zu Beginn der Behandlung vorlegen.

Wo findet die Behandlung statt?

Die Behandlung findet in den Räumen der Praxis "Logopädie Handewitt" statt.

Hat Ihnen der Arzt einen Hausbesuch verordnet, kommen wir für die Behandlung zu Ihnen nach Hause, in ein Pflegeheim oder auch eine Einrichtung der Tagespflege.

Kinder mit besonderem Förderbedarf, die einen anerkannten Integrations- Status besitzen und in einer entsprechenden Einrichtung betreut werden, können nach Absprache auch dort behandelt werden.

Kann oder muss ich als Elternteil bei der Behandlung meines Kindes dabei sein?

In der ersten Stunde ist Ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich. In den folgenden Stunden entscheiden Sie selbst, ob Sie die ganze Zeit dabei sein möchten oder ob Sie erst gegen Ende der Stunde hinzukommen.

In vielen Fällen hat sich gezeigt, dass das gemeinsame Üben zu Hause besser klappt und effektiver ist, wenn Sie als Elternteil an der Behandlung aktiv teilgenommen haben!
Am Schluss jeder Stunde steht in jedem Fall die gemeinsame Besprechung der Inhalte sowie möglicher "Hausaufgaben".

Sollte ich zu Hause zusätzlich zur Behandlung üben?

Ja! Mit wenigen Ausnahmen ist regelmäßiges Üben zusätzlich zur Behandlung sinnvoll, egal ob als erwachsener Patient oder in der Kinderbehandlung. Denn erst durch häufige Wiederholungen können neu erlernte Inhalte abgespeichert und richtig verwendet werden. Dabei ist vor allem wichtig, oft und sehr genau zu trainieren - die Dauer darf dabei ruhig kurz sein. 5 Minuten am Tag können schon ausreichen.

Wo kann ich parken?

Direkt vor der Praxis stehen kostenlose Parkplätze in ausreichender Menge zur Verfügung.

Ist die Praxis rollstuhlgerecht?

Die Praxis ist ebenerdig zu erreichen. Auch in den Behandlungsraum sowie zum WC gelangen Sie mit dem Rollstuhl oder Rollator.